Müssen wir beim Auszug renovieren?
Verfasst: 13.04.2011, 15:09
Hallo ihr lieben,
vorweg : Wenn alle stricke reißen werden wir den Mietvertrag von einem anwalt prüfen lassen,da der das aber auch nicht umsonst macht frag ich erst mal euch! =)
ihr habt mir schon des öfteren gut geholfen, deshalb wende ich mich mal wieder an euch
Wir werden ja bald ausziehen aus unserer jetzigen Wohnung.
Meine Mutter hat unseren Vermieter angerufen und er sagte dann zu ihr: sie wollen dann aber renovieren?
Meine Mutter hat gesagt, nein hatten wir nicht vir, da wir auch vor einigen Jahren Renoviert hatten und sämtliche Sachen an der Wohnung verbessert haben ( zb Laminat gelegt,Treppen gefließt,Garten angelegt usw) und sagte er solle sich das mal anschauen.
Er meldet sich jetzt wegen einem Termin.
Meine Frage: im Mietvertrag steht unter "Beendigung des Mietverhältnisses" :
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei einem Auszug vor beeendiung oder vor Ablauf einer Räumungsfrist hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand mit allen,auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben.
Das heißt doch das wir NICHT Renovieren müssen? Im sauberen zustand ist ja in dem sinne Besenrein gemeint.
Dann steht aber unter " Schönheitsreparaturen" :
die schönheutsreparaturen sind vom mieter auf eigene kosten während des mietverhältnisses,spätestens dessen endes durchzuführen.
Die schönheitsreparaturen sind fachgerecht dem zweck und der art der mieträume entsprechend regelmäßig durchzuführen,wenn das aussehen der wohnräume mehr als nur unerheblich durch den gebrauch beeinträchtigt ist.dies ist im allgemeinen nach folgenden zeitabständen der Fall:
In Küchen,Bädern Dusche alle 3 Jahre
Wohn-schlafräumen alle 5 Jahre
alle anderen nebenräume alle 7 Jahre.
Jetzt wissen wir nicht wonach wir uns richten müssen/sollen.
Denn die wohnräume sind bei uns nicht vom aussehen durch den gebrauch beeeinträchtigt.
Sieht alles schön aus.
und ausserdem steht doch nirgends klipp und klarr das wir bei auszug komplett renovieren müssen.
Zudem wir das Geld dafür sowieso NICHT haben,was will der denn dann machen wenn wir es eh nicht
zahlen können????Qir könenen uns gerade mal mit ach und krach den umzug leisten und da geht alles drauf was meine mutter gespart hatte.
Wir haben ja eine Kaution hitnerlegt die mit zinsen auf einem konto sind(wohnen jetzt 20 jahre hier) aber die werden dabei draufgehen weil wir an einer stelle schimmel haben,und ich denke das er dafür die kaution nehmen wird/muss.
Also bleibt kein geld für die renovierung.
Kennt sich jemand damit aus?Ihr würdet mir/uns echt weiterhelfen
Danke schonmal
vorweg : Wenn alle stricke reißen werden wir den Mietvertrag von einem anwalt prüfen lassen,da der das aber auch nicht umsonst macht frag ich erst mal euch! =)
ihr habt mir schon des öfteren gut geholfen, deshalb wende ich mich mal wieder an euch

Wir werden ja bald ausziehen aus unserer jetzigen Wohnung.
Meine Mutter hat unseren Vermieter angerufen und er sagte dann zu ihr: sie wollen dann aber renovieren?
Meine Mutter hat gesagt, nein hatten wir nicht vir, da wir auch vor einigen Jahren Renoviert hatten und sämtliche Sachen an der Wohnung verbessert haben ( zb Laminat gelegt,Treppen gefließt,Garten angelegt usw) und sagte er solle sich das mal anschauen.
Er meldet sich jetzt wegen einem Termin.
Meine Frage: im Mietvertrag steht unter "Beendigung des Mietverhältnisses" :
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei einem Auszug vor beeendiung oder vor Ablauf einer Räumungsfrist hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand mit allen,auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben.
Das heißt doch das wir NICHT Renovieren müssen? Im sauberen zustand ist ja in dem sinne Besenrein gemeint.
Dann steht aber unter " Schönheitsreparaturen" :
die schönheutsreparaturen sind vom mieter auf eigene kosten während des mietverhältnisses,spätestens dessen endes durchzuführen.
Die schönheitsreparaturen sind fachgerecht dem zweck und der art der mieträume entsprechend regelmäßig durchzuführen,wenn das aussehen der wohnräume mehr als nur unerheblich durch den gebrauch beeinträchtigt ist.dies ist im allgemeinen nach folgenden zeitabständen der Fall:
In Küchen,Bädern Dusche alle 3 Jahre
Wohn-schlafräumen alle 5 Jahre
alle anderen nebenräume alle 7 Jahre.
Jetzt wissen wir nicht wonach wir uns richten müssen/sollen.
Denn die wohnräume sind bei uns nicht vom aussehen durch den gebrauch beeeinträchtigt.
Sieht alles schön aus.
und ausserdem steht doch nirgends klipp und klarr das wir bei auszug komplett renovieren müssen.
Zudem wir das Geld dafür sowieso NICHT haben,was will der denn dann machen wenn wir es eh nicht
zahlen können????Qir könenen uns gerade mal mit ach und krach den umzug leisten und da geht alles drauf was meine mutter gespart hatte.
Wir haben ja eine Kaution hitnerlegt die mit zinsen auf einem konto sind(wohnen jetzt 20 jahre hier) aber die werden dabei draufgehen weil wir an einer stelle schimmel haben,und ich denke das er dafür die kaution nehmen wird/muss.
Also bleibt kein geld für die renovierung.
Kennt sich jemand damit aus?Ihr würdet mir/uns echt weiterhelfen
Danke schonmal